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Leistungsbeschreibung

Ob Ferien von zu Hause, ein Kurzaufenthalt nach dem Krankenhaus oder wenn Sie einfach mal reinschauen möchten – wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Kurzzeitpflege.


Die Kurzzeitpflege ist die ideale Lösung für pflege- bzw. betreuungsbedürftige Menschen, wenn die häusliche Versorgung mal nicht gewährleistet ist.


Ihre gesetzliche Pflegekasse leistet im Bedarfsfall einen Beitrag für die pflegebedingten Aufwendungen. Pflegeversicherte haben einen Anspruch auf Kurzzeitpflege, den die Pflegekassen bis 1.774 € auf die Pflegebedingten Aufwendungen zuzüglich der Ausbildungskosten bezuschusst. Da die pflegebedingten Aufwendungen im Pflegegrad 2 höher sind wie im Pflegegrad 3 und dann bis zum Pflegegrad 5 noch weiter steigen, ist der Anspruch an Tagen für die Kurzzeitpflege je nach Pflegegrad unterschiedlich. Der Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten ist bei der Kurzzeitpflege immer vom Versicherten zu tragen. Der Eigenanteil ist unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch.


Die Pflegesatzübersicht für die Kurzzeitpflege gibt einen genauen Überblick über maximale Anzahl der Tage und den Eigenanteil.


Wir beraten Sie sehr gerne!